Vergangene Projekte

Projekt Sterbewelten in Österreich. Die Perspektive der Betroffenen auf "gutes Sterben"

Projektteam: IFF, IERM, IHS; Assoz. Prof.in Dr.in Katharina Heimerl (Projektleitung), Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Ulrich Körtner, Dr. Erich Griessler      

Genehmigt: Jubiläumsfonds der ÖNB

Drittmittel für IERM: € 9.500,-- (für Arbeitspaket 4)

Laufzeit: 2016-2018

Der 2015 zunächst abgelehnte Projektantrag (s. Tätigkeitsbericht 2014) wurde 2016 erneut – und dieses Mal erfolgreich – vom IFF beim Jubiläumsfonds eingereicht. Das Projekt soll im Jänner 2017 beginnen. Das IERM fungiert als Kooperationspartner, vertreten durch Prof. Dr. Körtner.

In den letzten beiden Jahren hat in Österreich der öffentliche Diskurs zu Fragen des Sterbens, der Betreuung Sterbender und des gesellschaftlichen Umgangs mit dem Tod erkennbar an Bedeutung gewonnen. Im österreichischen politischen Diskurs wird die Autonomie am Lebensende jedoch auf Durchsetzungen und Einschränkungen des Selbstbestimmungsrechts (Patientenverfügungsgesetz bzw. Verbot des assistierten Suizids) verkürzt. Dabei bleibt die (sozial-)ethische Frage außen vor, die für die Lebenswelt eine entscheidende Rolle spielt, nämlich wer oder was dieses "Selbst" in der letzten Lebensphase ist, das im jeweiligen Kontext über "sich" "bestimmt".

Das Projekt vertritt einen Ansatz von Pluralität von Sterbewelten und von verschiedenen Formen "guten" Sterbens und trägt damit sowohl der Vielschichtigkeit von Kontexten als auch der Vielfalt dieser Formen Rechnung. Die normative Perspektive des "guten" Sterbens wird daher erst aus dem Selbstverständnis der Betroffenen erschlossen, d. h. was jene als "gut" erachten. Weiters wird gefragt, wodurch "gutes" Sterben in unterschiedlichen "Sterbewelten" (Betreuungssettings – institutionell, zu Hause –, Sorgenetzwerken/Betreuungsarrangements, Sterbeorten) bestimmt wird.

Im Rahmen des Projektes gibt es das Arbeitspaket 4 "Ethische Reflexionen & dispositivanalytische Auswertung", dessen Leitung das IERM (Körtner) in Kooperation mit dem IFF hat. Die reflexive (forschungs-)ethische Begleitung erfolgt in regelmäßigen Auswertungs- und Reflexionstreffen des Forscher*innenteams. Dabei wird auch die eigene Rolle/Verortung der Forscher*in in den zu untersuchenden Dispositiven reflektiert und mit dem Datenmaterial in Beziehung gesetzt. Zudem wird mit dem thematischen Schwerpunkt "Ethische Reflexion" der Versuch unternommen, Rückschlüsse auf die Bedingungen des guten Sterbens (stets aus dem Selbstverständnis der Betroffenen) zu ziehen.

Für die Durchführung von Arbeitspaket 4 wird zwischen IERM und IFF ein Werkvertrag über 2 Monate geschlossen. 

Projekt SafetyLine – Sicherheitszentrum für MitarbeiterInnen im Gesundheits- und Pflegebereich

Eine gemeinsame Initiative der Österreichischen Plattform Patientensicherheit und dem Institut für Ethik und Recht in der Medizin

Projektleitung: Dr. Maria Kletečka-Pulker

Projektkoordination: Mag. Nicole Norwood

Projektteam: Mag. Laura Fischer, Mag. Sophie Weyer

Projektbeginn: November 2016 

Die Angehörigen der Gesundheitsberufe leisten ausgezeichnete Arbeit in der Pflege alter und/oder kranker Menschen. Die Arbeit im Gesundheitswesen erfordert große Flexibilität und eine sehr hohe Leistungsbereitschaft. Doch Probleme und Krisen machen auch keinen Halt vor Einrichtungen der Pflege und Krankenhäusern, ganz im Gegenteil: Krisen sind im Pflege- und Gesundheitsbereich systemimmanent.

Viele Risikobereiche (Luftfahrt, Militär, Polizei, Feuerwehr, Rettung, etc.) haben Strukturen und Prozesse implementiert, um die beteiligten Personen in schwierigen Situationen zu unterstützen. Die meisten österreichischen Institutionen im Pflege- und Gesundheitsbereich haben keinen diesbezüglichen Notfallplan.

Darüber hinaus stellt sich immer wieder heraus, dass Mitarbeiter*innen von Missständen oder Gefahrenquellen im Gesundheits- und Pflegebereich wussten, bevor diese öffentlich bekannt wurden. Aus Angst vor Konsequenzen durch den Dienstgeber oder Kolleg*innen hatte sich aber niemand getraut, etwas zu melden.

Die Österreichische Plattform Patientensicherheit beschäftigt sich nun schon seit vielen Jahren mit dem Thema Kommunikation im Gesundheitswesen und hat das Projekt SafetyLine initiiert. Seit November 2016 ist das Sicherheitszentrum für Mitarbeiter*innen im Gesundheits- und Pflegebereich, die SafetyLine, nun aktiv. Es handelt sich um eine Anlaufstelle, die – ergänzend zu den bereits bestehenden internen Meldesystemen – Mitarbeiter*innen aus dem Gesundheitsbereich zur Verfügung steht. Diese können die SafetyLine immer kontaktieren, wenn ihnen im Zuge ihrer Arbeit etwas auffällt oder sie selbst etwas betrifft, über das sie gerne sprechen möchten. Das können Fehler, Herausforderungen, Schwierigkeiten oder Konflikte sein, die sich sowohl auf sie selbst als auch auf ihre Kolleg*innen und/oder Bewohner*innen/Patient*innen auswirken können.

Das Team der SafetyLine, welches derzeit aus einer Psychologin sowie einer Juristin und Mediatorin besteht, behandelt die Anrufe anonym und agiert unabhängig und weisungsfrei. An erster Stelle steht stets der/die Meldende und es wird gemeinsam mit ihm/ihr die weitere Vorgehensweise abgeklärt. Neben der telefonischen Beratung besteht auch die Möglichkeit, das Team der SafetyLine per E-Mail und per Post zu kontaktieren oder ein persönliches Treffen zu vereinbaren.

Die SafetyLine zielt darauf ab

  • die Mitarbeiter*innen- und Patient*innensicherheit zu erhöhen,
  • die Meldebereitschaft von Mitarbeiter*innen zu erhöhen,
  • die Mitarbeiter*innen zu entlasten,
  • einen möglichen Handlungsbedarf rechtzeitig aufzudecken,
  • präventiv Belastungen von Mitarbeiter*innen und
  • Gefährdungen von Patient*innen entgegenzuwirken.

Wenn Ihre Institution Interesse an der Nutzung der SafetyLine hat, können Sie sich gerne an Frau Mag. Nicole Norwood wenden.

Nähere Information finden Sie auch in unserer Broschüre (pdf)

Projekt "Erhöhung der Patienten- und Mitarbeitersicherheit durch barrierefreie Kommunikation"

Projektteam: Dr. Maria Kletečka-Pulker, Mag. Sabine Parrag, Louisa Franke

Projektleitung:  Dr. Michael Wagner (Medizinische Universität Wien), Assoc. Prof. PD Dr. Monika Resch (Medizinische Universität Wien), Univ. Prof. Dr. Angelika Berger, MBA (Medizinische Universität Wien), SAVD Videodolmetschen GmbH

Geplante Laufzeit: Oktober 2017 – Dezember 2018

Den Grundstein für dieses Projekt legten die vom IERM und von der Österreichischen Plattform Patientensicherheit durchgeführte Pilotprojekte „Qualitätssicherung in der Versorgung nicht-deutschsprachiger PatientInnen – Videodolmetschen im Gesundheitswesen“ (Juli 2013 – März 2015) sowie das Follow-up Projekt „Videodolmetschen im Gesundheitswesen“ (Oktober 2016 – Frühjahr 2019). Im Zuge dieser Projekte konnte professionelles Videodolmetschen erstmals im deutschsprachigen Raum in unterschiedlichen Settings etabliert, auf seinen Nutzen und Mehrwert hin untersucht und als fixer Bestandteil einer qualitätsgesicherten Gesundheitsversorgung nicht-deutschsprachiger PatientInnen erforscht werden.

Das Projekt baut darauf auf, dass moderne Mittel des Dolmetschens – wie etwa Video- oder Telefondolmetschen – noch nicht flächendeckend verbreitet sind. Oft wird auf LaiendolmetscherInnen zurückgegriffen oder das Übermitteln der notwendigen Informationen erfolgt „mit Händen und Füßen“. Diese Praktiken bergen die Gefahr, dass das Gedolmetschte nicht das notwendige Maß an Qualität aufweist. In weiterer Folge kann dies zu Schaden an PatientInnen und weitreichenden rechtlichen Konsequenzen sowohl für PatientInnen, Angehörige der Gesundheitsberufe als auch für Träger der Krankenanstalt führen. 

Ziel der Studie ist die Herausarbeitung der Vorteile des Videodolmetschens gegenüber bisherigen Lösungsstrategien am Beispiel des Entlassungsgesprächs in den Abteilungen der Neonatologie an der Medizinischen Universität Wien. Es soll aufzeigt werden, dass sowohl Kosten und Ressourcen gespart werden können als auch die Mitarbeiter- und Patientensicherheit durch besseres Verständnis positiv beeinflusst wird. 

Zu diesem Zweck werden die StudienteilnehmerInnen in zwei Vergleichsgruppen aufgeteilt. Entlassungsgespräche mit PatientInnen (bzw. deren Eltern), bei welchen unterstützend ein Videodolmetscher eingesetzt wurde, werden mit solchen verglichen, bei denen keine oder die bisherigen alternativen Lösungsmöglichkeiten zur Überwindung der Sprachbarriere angewandt wurden. Im Fokus der Untersuchung stehen unter anderem die Erfassung der Qualität der Gespräche durch die Verwendung von Checklisten, die das Verständnis der PatientInnen widerspiegeln, Audioaufzeichnungen und Beobachtungsprotokolle der Entlassungs- und anschließenden Kontrollgespräche sowie die Erfassung der Gesprächsdauer und etwaiger administrativer Abläufe zur Organisation von Sprachmittlungen zur Messung von gesundheitsökonomischen Aspekten.

Pilotprojekt „FOKUS - Forensische Kinder- und Jugenduntersuchungsstelle“

Projektleitung: Dr. Maria Kletečka-Pulker

Projektteam: Mag. Laura Fischer, Klara Doppler, Beate Gassner

Geplante Laufzeit: 01.10.2017 – 31.10.2018  

Projektpartner: Dr. Wolfgang Novak (SMZ Ost - Donauspital, Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde, Kinderschutzgruppe), Priv.-Doz. Mag. DDr. Martin Grassberger  (Gerichtsmedizin), Dr. Eva Theuer (Pädiatrie), Dr. Daniela Thurn-Valsassina (Pädiatrie), Ass.-Prof. Mag. Dr. Sabine Völkl-Kernstock (Psychologie), Mag. Astrid Grundner (Psychologie), Mag. Sophie Klomfar (wissenschaftliche Mitarbeiterin)

Das Institut für Ethik und Recht in der Medizin (IERM) forscht gemeinsam mit der Medizinischen Universität Wien an dem Pilotprojekt "FOKUS - Forensische Kinder- und Jugenduntersuchungs-stelle", welche an der Univ. Klinik für Kinder- und Jugendheilkunde eingerichtet ist.

Ziel dieses Projekts ist es, die zeitnahe Unterstützung betreffend medizinische Dokumentation und Abklärung von Verletzungen anhand vorhandener und objektivierbarer Spuren sowohl von medizinischer als auch von klinisch-psychologischer Seite in einem standardisierten Verfahren sicherzustellen. Dadurch soll eine verbesserte Erfassung vorliegender Indizien von Gewalt- oder Missbrauchstaten bei Kindern und Jugendlichen zwischen 0 und 18 Jahren gewährleistet werden und somit eine Verbesserung der gerichtsmedizinischen Sachverständigenbeweise von Gewalt- und Missbrauchsopfern erfolgen. Der Straftatbestand und das Strafausmaß können damit erfolgreicher begründet werden.

Das IERM führt bei diesem Projekt eine wissenschaftliche Begleitstudie durch. Im Zuge dieser Studie verfolgen wir Fälle, welche im Zeitraum Juni 2015 bis Juni 2017 bei FOKUS untersucht wurden, um herauszufinden, wie sich die standardisierten Untersuchungsverfahren und Dokumentationen letztendlich auf die Weiterverfolgung der gemeldeten und angezeigten Fälle durch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die Polizei und Staatsanwaltschaft und auf mögliche Gerichtsverfahren ausgewirkt haben. In diesem Zusammenhang werden im nunmehr geplanten Projektzeitraum über 100 Akten der von FOKUS zur Anzeige gebrachten Fälle weiterführend analysiert.

Parallel zur Aktenanalyse werden im geplanten Projektzeitraum ExpertInneninterviews mit MitarbeiterInnen von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Wien und Niederösterreich geführt, welchen die bei FOKUS gelandeten Fälle von Kindeswohlgefährdungen gemeldet wurden.

Projekt "Befragung 'Gesundheitsberufe zwischen Patientensicherheit und Haftung'"

Projektleitung: Dr. Maria Kletečka-Pulker       

Projektteam: Mag. Laura Fischer, Mag. Sabine Parrag

Geplante Laufzeit:  01.11.2016 - 30.04.2018

Patientensicherheit ist seit einigen Jahren eine Handlungsmaxime/Forderung im Gesundheitswesen und hat mittlerweile auch Einzug in die Gesetze gefunden. Um Patientensicherheit zu gewährleisten, bedarf es u.a. eines offenen Umgangs mit Fehlern, um eine entsprechende Sicherheitskultur zu schaffen. Fehler bzw. Beinahefehlermeldesysteme wurden sukzessive in den Institutionen des Gesundheitswesens implementiert, um aus diesen Fehlern lernen zu können. Für eine sichere Patientenversorgung wird eine lückenlose Zusammenarbeit über alle Grenzen der sektoralen Betreuung hinweg interdisziplinär und multiprofessionell gefordert. Es soll nicht mehr der einzelne Fehler, die unmittelbaren Akteure und typischen disziplinorientierte Abhandlung in den Fokus genommen werden.

Demgegenüber steht das Haftungsrecht, welches rechtliche Konsequenzen vorsieht, wenn ein Angehöriger eines Gesundheitsberufes einen Schaden aufgrund eines rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens herbeigeführt hat. Im folgenden Projekt wird daher untersucht, wie offen Angehörige von Gesundheitsberufen mit Fehlern umgehen und inwieweit möglicherweise Sorge besteht, einen Fehler offen zu kommunizieren, aus Angst vor möglichen rechtlichen Konsequenzen.

Im Rahmen des Projektes wird eingehend untersucht, wie die beiden Systeme "Sicherheitskultur - Haftungsrecht" zueinanderstehen und ob es in bestimmten Bereichen Adaptierungen braucht, um eine umfassende Sicherheitskultur zu schaffen. Das Institut für Ethik und Recht in der Medizin beschäftigt sich seit einiger Zeit mit dieser Forschungsfrage. So bedarf es nach unserer Ansicht jedenfalls einer gesetzlichen Verankerung eines gerichtlichen Entschlagungsrechts für Riskmanager, wie dies z.B. Mediatoren, Psychologen etc. haben. Nur durch einen entsprechenden rechtlichen Rahmen können Fehler gut aufgearbeitet und künftig vermieden werden. Ergebnisse aus der Umfrage fließen in die Forschungsarbeit ein, um letztlich rechtlichen Handlungsbedarf aufzuzeigen.

Die Online-Befragung richtet sich an Angehörige von Gesundheitsberufen, tätiger Berufsgruppen wie bspw. Arzt/Ärztin, Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflege, Hebammen, ApothekerInnen, SanitäterInnen und Angehörige von MTD-Berufen.

Mittels Online-Fragebogen soll untersucht werden, welche Strategien Angehörige der Gesundheitsberufe im Umgang mit (Behandlungs-)Fehlern bei der Versorgung von PatientInnen haben und welche Maßnahmen seitens der Institutionen zur Verbesserung der Fehlerkultur gesetzt und Unterstützungsangebote/Fehlermeldesysteme für betroffene MitarbeiterInnen angeboten werden. Die Erhebung geht zudem der Frage der Wahrnehmung des mit potentiellen Fehlern verbundenen Haftungsrisikos und etwaigen aus Fehlern resultierenden (rechtlichen) Konsequenzen nach.

Projekt „Anwendung der Isotopenanalytik in der Forensik am Beispiel GHB/GBL (K.o.-Mitteln) und Textilien“/Projektkurztitel: „IsoCSI“

Projektleitung: Dr. Maria Kletečka-Pulker

Projektkoordination: Mag. Laura Fischer

Projektpartner: Institut für Ethik und Recht in der MedizinMedizinische Universität Wien, Forensische Toxikologie; Bundeskriminalamt (BK), Abteilung 6 Forensik und Technik Büro 6.2 Kriminaltechnik; Imprint Analytics GmbH

Geplante Laufzeit: September 2014 bis August 2016

Finanzierung: KIRAS = Österreichisches Förderungsprogramm für Sicherheitsforschung im Rahmen der FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH)

Fördersumme: Gesamtsumme € 322.681,-, für das IERM € 57.500,-

Das Institut für Ethik und Recht in der Medizin beschäftigte sich im Zuge des Projekts „Anwendung der Isotopenanalytik in der Forensik am Beispiel GHB/GBL (K.o.-Mitteln) und Textilien“ mit Straftaten unter Verwendung von K.o.-Mitteln, insbesondere GHB und GBL. Beides sind Substanzen, die häufig als K.o.-Mittel verwendet werden und somit oft bei Sexualdelikten oder Raubüberfällen eingesetzt werden. Die Nachweisbarkeitsdauer dieser Substanzen ist sehr gering, sie liegt im Blut bei weniger als 6h und im Urin bei maximal 12h. Die Erfahrung von Gewalt ist immer ein sehr traumatisches und einschneidendes Erlebnis für die betreffende Person. Schon für Opfer von offensichtlicher Gewalt ist die Hemmschwelle für Anzeigen oftmals sehr hoch. Umso schwieriger ist die Situation, wenn die Straftat unter Verwendung von K.o.-Mitteln erfolgt. Aufgrund von Erinnerungslücken hat man oft keine Klarheit darüber, ob und in welchem Ausmaß einem Schaden zugefügt wurde. Diese Ungewissheit kann zu nachhaltigen gesundheitlichen Schäden der Betroffenen führen.

Vor dem Hintergrund der unbefriedigenden Datenlage zu K.o.-Mittel-Delikten in Österreich wurden mithilfe quantitativer und qualitativer Befragungsmethoden erstmals aktuelle Zahlen und Daten erhoben. Dies erfolgte zunächst durch eine Umfrage unter 100 MitarbeiterInnen - ÄrztInnen, Pflegekräfte, SozialarbeiterInnen und PsychologInnen - verschiedener Wiener und niederösterreichischer Gesundheitseinrichtungen im Zeitraum Dezember 2015 und Juni 2016. Diese wurden mittels standardisiertem Fragebogen zu ihrem Wissensstand zu K.o.-Mitteln, der Erfahrungen mit betroffenen PatientInnen in den Jahren 2014 und 2015 sowie der Vorgehensweise bei dem Verdacht des Einsatzes von K.o.-Mitteln befragt. Dabei gab ein Drittel der TeilnehmerInnen an, Erfahrungen mit Opfern von K.o.-Mittel-Delikten gemacht zu haben, bei etwa der Hälfte aller Fälle bestand der Verdacht auf sexuelle Übergriffe im Zusammenhang mit K.o.-Mitteln, allerdings erfolgte lediglich bei 12 eine polizeiliche Anzeige. Opfer sind laut den Befragten überwiegend Frauen (knapp 90 Prozent), am stärksten gefährdet sind dabei mündige Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren.

Parallel dazu wurde eine anonyme Online-Befragung durchgeführt, an der sich 772 Personen aus der potentiellen Opfergruppe beteiligten. 104 Frauen und 12 Männer gaben an, zu wissen oder zumindest zu vermuten, selbst schon einmal K.o.-Mittel verabreicht bekommen zu haben. 10 Prozent waren anschließend sexueller Gewalt ausgesetzt. Nur sieben der betroffenen Frauen (und ein Mann) ließen sich im Anschluss medizinisch untersuchen, zu Anzeigen kam es in weiterer Folge kaum. Als Gründe dafür wurden Angst, Scham, Unsicherheit, Zweifel, Erinnerungslücken sowie der Wunsch angegeben, das Erlebte „schnell vergessen zu wollen“.

Deutlich größer ist offenbar die Bereitschaft, sich an Opferschutzeinrichtungen zu wenden. Das zeigte sich in den ergänzend durchgeführten qualitativen ExpertInnen-Interviews mit MitarbeiterInnen von zehn diesbezüglichen Einrichtungen: SozialarbeiterInnen, PsychologInnen und PsychotherapeutInnen wurden hier eingeschlossen. Demnach haben in den Jahren 2014 und 2015 231 Opfer Kontakt mit einer dieser zehn Einrichtungen aufgenommen.

Zusammenfassend zeigen die Erhebungen, dass ein Problembewusstsein für K.o.-Mittel-Delikte vorhanden ist, sowohl bei den Gesundheitsberufen als auch bei (potenziellen) Opfern. Problematisch für den Nachweis von K.o.-Mitteln im Körper und für die nachfolgende Strafverfolgung stellt sich jedoch die Angst und Unsicherheit bei den Opfern dar (oftmals ausgelöst durch K.o.-Mittel-bedingte Erinnerungslücken), was dazu führt, dass oftmals weder eine medizinische Untersuchung stattfindet, noch kommt es zu Anzeigenerstattungen. Seitens der Angehörigen der Gesundheitsberufe wurde ein großer Wunsch nach verbesserten Aus- und Weiterbildungsangeboten sowie vor allem nach einer standardisierten Vorgehensweise bei der Untersuchung von K.o.-Mittel-Opfern – idealerweise in Form einer zentralen forensischen Anlauf- und Untersuchungsstelle – geäußert.

Download: Präsentation der Projektergebnisse: Neue Formen von Gewalt durch K.o.-Mittel

Projekt "Gebärdensprachdolmetscher am Display"

Projektleitung: Dr. Maria Kletečka-Pulker       

Projektpartner: Plattform Patientensicherheit, SAVD Videodolmetschen GmbH

Geplante Laufzeit:  15.05.2015 – 15.12.2015

Ursprung des neuen Pilotprojektes liegt in der Initiative „Videodolmetschen im Gesundheitswesen“, welche 2013 ein Dolmetschservice in zahlreichen Behörden, Krankenhäusern und Versicherungsanstalten implementierte. Das Projekt zeigte klar, dass die Etablierung von Videodolmetschen die Behandlungsqualität erhöht und eine wichtige Unterstützung des Gesundheitspersonals darstellt.

Die Plattform Patientensicherheit richtet den Fokus gezielt auf gehörlose Privatpersonen und startete im September 2015 das neue Pilotprojekt, bei dem GebärdensprachdolmetscherInnen erstmals mittels einer mobilen Anwendung auf Smartphones und Tablets zugeschaltet werden können.

Das Projekt wird vom Fonds Gesundes Österreich (FGÖ) und dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) gefördert.

Projekt „Gesundheitsförderung von nicht-deutschsprachigen Personen durch den Einsatz von Videodolmetschen“

Projektleitung: Dr. Maria Kletečka-Pulker

Projektkoordination: Mag. Sabine Parrag

Projektmitarbeit: Carina Höllersberger, Bakk.phil., Christine Rebernig

Projektwerber: Institut für Ethik und Recht in der Medizin

Finanzierung: Österreichische Plattform Patientensicherheit

Geplante Laufzeit: November 2012 – April 2015

 

Das Projekt "Gesundheitsförderung von nicht-deutschsprachigen Personen durch den Einsatz von Videodolmetschen“ will einen Beitrag zur besseren Gesundheitsversorgung im Bereich Primärprävention, Aufklärung und insbesondere bei gesundheitsfördernden Vernetzungsmaßnahmen für Menschen mit unzureichenden Deutschkenntnissen, leisten. Durch Kommunikationsbarrieren leiden nicht-deutschsprachige MigrantInnen häufig unter schlechterem Zugang zum Gesundheitssystem und gesundheitlicher Chancenungleichheit. Niedergelassene ÄrztInnen hatten die Möglichkeit flexibel einen professionell ausgebildeten Dolmetschservice für die Sprachen Türkisch und BKS (Bosnisch, Kroatisch, Serbisch) sowie für die Österreichische Gebärdensprache per Videokonferenz einfach und unkompliziert hinzuzuschalten. Die geplante Zuschaltung der niedergelassenen ÄrztInnen aus den Fachbereichen Geburts- und Frauenheilkunde, Kinder- und Jugendheilkunde und Allgemeinmedizin erfolgte in zwei Durchläufen, wovon der erste von Jänner 2014 bis März 2014 und der zweite von November 2014 bis Jänner 2015 umgesetzt wurde. Das Ziel war den Angehörigen von Gesundheitsberufen durch das Verringern der Kommunikationsbarrieren und durch Sensibilisierung/Schulung langfristig zu mehr Handlungskompetenz und Bewusstsein für die erweiterten Handlungsspielräume zu verhelfen. Zudem sollte dadurch eine aktive Anbindung und Vernetzung der nicht-deutschsprachigen Migrantlnnen an vorhandenen Unterstützungsnetzwerken und Institutionen gefördert und erhöht werden.

Die Umsetzung des Tools Videodolmetschen gestaltete sich im niedergelassenen Bereich wesentlich komplexer als dies im intramuralen Bereich der Fall war. Als besondere Herausforderung stellte sich in vielen Fällen die geringere technische Infrastruktur in den Arztpraxen heraus. Dadurch konnten manche zur Teilnahme motivierten ÄrztInnen aufgrund ihrer technisch zu geringen Ausstattung und Voraussetzung (bspw. die Internetbandbreite) letztendlich nicht zur Dolmetscherzentrale zugeschalten werden. Eine weitere Hürde stellte die mehrheitliche Überzeugung der angefragten MedizinerInnen dar, die den Einsatz professioneller DolmetscherInnen nicht erforderlich fanden. Hinzu kam große Scheu vor zusätzlich entstehendem Aufwand der Implementierung und Integration in den Arbeitsalltag, da sich die MedizinerInnen mehrheitlich bereits schon an der Grenze ihrer Ressourcen sahen. Insgesamt wurden vier niedergelassene ÄrztInnen zugeschalten. Jene MitarbeiterInnen, die den Videodolmetscher auch genutzt hatten, gaben an, sehr zufrieden damit gewesen zu sein und sich durchaus vorstellen zu können, diesen für das Besprechen gesundheitsfördernder und -präventiver Maßnahmen zukünftig wieder nutzen zu wollen.

Das Projekt konnte mit April 2015 mit der Veröffentlichung des Projektendberichtes erfolgreich abgeschlossen werden.

Download: Endbericht.

Projekt „Qualitätssicherung in der medizinischen Behandlung Versorgung nicht-deutschsprachiger PatientInnen: – Videodolmetschen im Gesundheitswesen“

Projektleitung: Dr. Maria Kletečka-Pulker

Projektkoordination: Mag. Sabine Parrag

Projektmitarbeit: Carina Höllersberger, Bakk.phil., Christine Rebernig

Projektwerber: Österreichische Plattform Patientensicherheit

Finanzierung: Krankenanstalten-Träger

Geplante Laufzeit: März 2015

 

Aufgrund unterschiedlicher Barrieren haben nicht alle in Österreich lebenden Personen die gleichen Chancen, gesund zu werden oder es zu bleiben. Vor allem für nicht-deutschsprachige Personen, beispielsweise MigrantInnen oder Menschen mit Hör- bzw. Sprachbeeinträchtigung, erweisen sich die Möglichkeiten hierfür angesichts einer fehlenden Verständigung als schwierig: Sie können ihr Anliegen ihren GesprächspartnerInnen – etwa ÄrztInnen, Pflegepersonen oder Verwaltungspersonal – mitunter nur eingeschränkt vermitteln. Zudem sind wichtige Details zu Diagnose oder Therapie für die Betroffenen häufig schwer verständlich. Dies führt dazu, dass einerseits Leidenswege von kranken Personen unnötig verlängert werden und andererseits hohe Kosten für das Gesundheitssystem entstehen. Auch für den Arzt bzw. die Ärztin birgt eine fehlende Verständigung Gefahren: Es ist ein Patientenrecht, im persönlichen Arzt-Patienten-Gespräch verständliche Information über die Diagnose und Behandlung zu erhalten. Bei der Verletzung dieser ärztlichen Aufklärungspflicht und somit des Behandlungsvertrages können Haftungsfolgen drohen.

Um die Sicherheit der PatientInnen und der MitarbeiterInnen dahingehend zu verbessern, wurde basierend auf der im Mai 2011 von der Plattform Patientensicherheit in Kooperation mit dem Ministerium für Gesundheit gegründeten Arbeitsgruppe „Umgang mit nicht-deutschsprachigen PatientInnen“ sowie der wissenschaftlichen Tagung im November 2011 zum Thema „Wie viel Deutsch braucht man, um gesund zu sein? Migration, Gesundheit und Übersetzung“ im Juli 2013 von der Österreichischen Plattform Patientensicherheit, dem Institut für Ethik und Recht in der Medizin, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Zentrum für Translationswissenschaft und dem ServiceCenter ÖGS.barrierefrei das erste österreichische Projekt zum Thema "Videodolmetschen im Gesundheitswesen" ins Leben gerufen.

Im Rahmen dieses 1,5-jährigen Projektes wurde eine zentrale Stelle für Österreich geschaffen, in der in einer 6-monatigen Testphase (Oktober 2013 - März 2014) für jeweils drei Sprachen (Österreichische Gebärdensprache, Türkisch, BKS - Bosnisch, Serbisch, Kroatisch) speziell für den Gesundheitsbereich geschulte, professionelle DolmetscherInnen über Computer erreichbar waren, die im Bedarfsfall sofort für eine Videodolmetschung zur Verfügung standen. Insgesamt nahmen österreichweit zwölf intramurale Endpunkte teil, für die die Möglichkeit bestand, den Dolmetschservice in Anspruch zu nehmen.

Ziel des Projektes war es, dem Gesundheitspersonal ein Tool zur Verfügung zu stellen, das die professionelle Behandlung von PatientInnen mit wenigen bis keinen Deutschkenntnissen oder eingeschränkter verbaler Kommunikationsfähigkeit im Notfall ermöglicht beziehungsweise vereinfacht. Zudem wurde im Projekt neben der Verbesserung der Arbeitssituation der MitarbeiterInnen vor allem auf deren Schutz sowie den der PatientInnen mit eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit ein Schwerpunkt gelegt. Dadurch sollte mehr Sicherheit – insbesondere auch rechtlicher Natur – im Umgang mit den meist schwierigen und heiklen Situationen, in denen keine ausreichende Kommunikation möglich ist, geschaffen werden. Als weitere positive Konsequenz sollten dadurch Personen, die bisher für Dolmetschtätigkeiten herangezogen wurden – medizinisches und organisatorisches Personal, Freunde und Familienangehörige der PatientInnen, andere PatientInnen – entlastet und geschützt werden.

Um zu untersuchen, inwieweit die Etablierung von Videodolmetschen diese Ansprüche erfüllen konnte, wurde das Pilotprojekt von einer wissenschaftlichen Studie begleitet. Dabei wurde unter anderem erhoben, welche bisherigen Lösungsstrategien das Gesundheitspersonal zur Überwindung von Sprachbarrieren verstärkt anwendete und wie diese bewertet wurden, wie die bisherige Situation von nicht-deutschsprachigen PatientInnen empfunden wurde, ob und wie sich das Videodolmetsch-Tool in medizinische und organisatorische Abläufe integrieren ließ sowie die von NutzerInnen empfundenen Vor- und Nachteile des Videodolmetsch-Tools. Dabei erwies sich der professionelle Videodolmetschservice als ein Tool mit sehr großem Potential zur optimalen Integration in den medizinisch-pflegerischen Arbeitsalltag und als gute Möglichkeit zur Verbesserung und Erhöhung der MitarbeiterInnen und PatientInnensicherheit sowie -zufriedenheit.

Der Zwischenbericht wurde im April 2014 erstellt, der Endbericht im März 2015 an die teilnehmenden Träger übermittelt. Im Dezember 2014 veranstaltete das IERM in Kooperation mit der Österreichischen Plattform Patientensicherheit eine große Projekt-Abschlusstagung im Festsaal des Bundesministeriums für Gesundheit, zu welcher auch die Endergebnisse präsentiert wurden.

Download: Endbericht.

Folgeprojekt zur "Evaluierung des Patientenverfügungsgesetzes (PatVG)"

Projektleitung: Prof. Dr. DDr. h.c. Ulrich Körtner, Dr. Maria Kletečka-Pulker, Dr. Lukas Kaelin

Projektkoordination: MMag. Katharina Leitner

Projektmitarbeit: Christine Rebernig

Laufzeit: Oktober 2011 – August 2014 (Projekt abgeschlossen – Projektpräsentation im Rahmen einer Abschlusstagung mit BMG für Jänner geplant)

Beim Projekt handelt es sich um eine Folgestudie des im Jahr 2009 abgeschlossenen Projekts „Studie über die rechtlichen, ethischen und faktischen Erfahrungen nach In-Kraft-Treten des Patientenverfügungsgesetzes (PatVG)“. Der Fokus richtete sich auf die Gewährleistung der Autonomie und Selbstbestimmung des Patienten am Lebensende durch die Errichtung einer Patientenverfügung. Durch die Patientenverfügung haben Patienten die Möglichkeit, eine spezifische Behandlung oder Nicht-Behandlung am Lebensende festzulegen und dem Arzt dementsprechend Richtlinien für Behandlungsweisen zu geben. Das Projekt zeigte, dass die Verbreitung der Patientenverfügung in der österreichischen Gesellschaft nach wie vor gering ist (ca. 4%). Auf Basis empirisch erhobener Daten wurde aufgezeigt, welche Faktoren und Strukturen die Errichtung einer Patientenverfügung fördern und in welchen Bereichen bestehende Strukturen überdacht sowie neu- und weiterentwickelt werden könnten. Aufbauend auf der empirischen Datenerhebung (qualitative Fallanalyse und Interviews, Fragebogenumfrage) und Analyse wurden ethische und rechtliche Aspekte beleuchtet.  

Im Rahmen einer Pressekonferenz am 15.12.2014 um 10 Uhr im Bundesministerium für Gesundheit wurden die Ergebnisse präsentiert.

Download: Endbericht.

Evaluierungsprojekt "Vorsorgevollmacht. Von der Information bis zur Errichtung"

Projektleitung: Dr. Maria Kletečka-Pulker

Projektkoordination: MMag. Katharina Leitner

Projektmitarbeit: Christine Rebernig

Geplante Laufzeit: 01.10. 2013 – Juni 2014

Finanzierung: ÖGIZIN GmbH

 

Seit 1.7.2007 mit Inkrafttreten des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes 2006 besteht die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht auch für Gesundheitsangelegenheiten zu errichten. Das Forschungsprojekt zeigte auf, dass die Verbreitung der Vorsorgevollmacht in der österreichischen Gesellschaft noch geringer ist (2%) als jene der Patientenverfügung (4%). Allerdings planen mehr Personen eine Vorsorgevollmacht in den nächsten Jahren zu errichten als eine Patientenverfügung.

Organisatorische, strukturelle und institutionelle Hindernisse auf der Seite der Errichtenden sowie der errichtenden Institutionen, die das Instrument der Vorsorgevollmacht befördern oder behindern, wurden aufgezeigt. Zudem wurden Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gegenübergestellt und deren Vor- und Nachteile beleuchtet.

Somit konnte ein wichtiger Beitrag zur Beleuchtung dieses in der Wissenschaft sehr wenig beachteten Instrumentes zur Selbstbestimmung geleistet werden.

Download: Endbericht.

Projekt "Marke Caritas – Qualität in der Altenhilfe"

Projektleitung: Dr. Stefan Dinges

Projektwerber: Institut für Ethik und Recht in der Medizin

Finanzierung: Gefördert durch die Arbeitsgemeinschaft der Dienste und Einrichtungen der Altenhilfe und Diözesan-Caritasverband im Bistum Essen (AGEA).

Projektstart: November 2011; Abschlussveranstaltung am 10.12.2013

Die Projektinitiative reagiert auf eine Einladung des Diözesan-Caritasverbandes Essen und knüpft an vorangegangenen Projekten in freier Trägerschaft an. In einem wissenschaftsbasierten Analyse-, Trainings- und Interventionskonzept werden die Perspektiven auf Führungskräfte, MitarbeiterInnen und auf Qualitätswerte gebündelt und gemeinsam mit 8 Trägerorganisationen/in 15 Projekteinrichtungen weiter entwickelt. Als Projektergebnisse werden Instrumente, Prozesse und Konzeption einer internen Marken- und Qualitätsentwicklung beschrieben und erprobt.

Teil-Projekt "Sprachbarriere - (K)ein Problem?"

Projektleitung: Mag. Sabine Parrag, MMag. Katharina Leitner

Projektmitarbeit: Christine Rebernig

Projektwerber: Institut für Ethik und Recht in der Medizin

Projektfinanzierung: Eigenmittel Institut für Ethik und Recht in der Medizin

Geplante Laufzeit: Oktober 2012 – April 2013

Dreißig Prozent der Wiener Bevölkerung weisen einen Migrationshintergrund auf und viele dieser Menschen haben Deutsch nicht als Muttersprache. Obwohl ein Großteil dieser Personengruppe dennoch fließend oder zumindest ausreichend gut Deutsch spricht, um sich in Alltagssituationen verständigen zu können, liegt es auf der Hand, dass sich oft ÄrztInnen und PatientInnen nicht verständigen können.

Daraus ergibt sich die Frage, welche Rolle Sprachkenntnisse bei der Behandlung im niedergelassenen Bereich spielen und welche Lösungsstrategien ÄrztInnen und PatientInnen anwenden, um Sprachbarrieren zu überbrücken.

Durch qualitative halbstandardisierte Interviews mit Wiener KinderärztInnen konnten im Wesentlichen sechs Lösungsstrategien eruiert werden, welche zwar den ÄrztInnenbesuch für nicht-deutschsprachige PatientInnen erleichtern, allerdings aus juristischer und ethischer Sicht nicht ganz unproblematisch sind:

1. Mitbringen von Angehörigen als ÜbersetzerInnen in die Ordination. Besonders deutlich wird die Problematik dann, wenn Kinder als ÜbersetzerInnen für die Geschwisterkinder oder die Eltern herangezogen werden.

2. Kommunizieren „mit Händen und Füßen“ Aus rechtlicher Sicht stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob der/die Ärztin auf diese Weise ausreichend aufklären kann und der/die PatientIn soweit informiert wurde, dass sie wirksam in die Heilbehandlung einwilligen kann.

3. Einsatz von fremdsprachen-kundige Personen aus dem Wartezimmer. Dies kann einerseits zu einer unangenehmen Situation für den/die PatientIn führen, wenn eine für ihn/sie völlig fremde Person intime Details über Krankheit und Befinden der Person erfährt, andererseits gerät der Arzt/die Ärztin hier in Konflikt mit der Schweigepflicht.

4. Kommunikation via Handy, um mit dem angerufenen Deutsch-Sprachigen über die Diagnose zu sprechen. Neben dem Problem der Durchbrechung der Schweigepflicht und der Frage, ob ein Aufklärungsgespräch wirksam über einen Übersetzer am Telefon durchgeführt werden kann, kommt bei dieser Lösungsstrategie das Problem hinzu, dass durch fehlende Mimik und Gestik das Arzt-Patienten-Gespräch an Qualität leidet.

5. Einstellen von mehrsprachigem Personal. Vielfach werden OrdinationsassistentInnen so ausgewählt, dass sie möglichst die in der Ordination am intensivsten benötigten und in Wien weit verbreitetsten Sprachen (Türkisch, Bosnisch, Serbisch, Kroatisch, Russisch) abdecken. Probleme treten bei dieser Lösungsstrategie vor allem im arbeitsrechtlichen und haftungsrechtlichen Bereich auf.

6. ÄrztInnen erlernen oder sprechen selbst eine Fremdsprachen (eigenen Fremdsprachenkenntnisse, Führen von Vokabelheften mit häufig vorkommenden Fachvokabeln in diversen Sprachen, gezieltes Besuchen von Sprachkursen.

Auffällig ist, dass Wiener KinderärztInnen in keinem Fall professionelle GesundheitsdolmetscherInnen beiziehen. Diese qualitativ hochwertigste und rechtlich und ethisch am unbedenklichste Lösung, scheitert am Kosten- und Zeitfaktor. Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass die derzeit in den Wiener Kinderarztpraxen herrschenden Lösungsstrategien, um Sprachbarrieren zu überwinden, zwar den Alltagsbetrieb ermöglichen, sämtliche Ansätze allerdings mit Problemen behaftet sind.

Um einen adäquaten Zugang zum Gesundheitssystem auch für nicht-deutschsprachige PatientInnen zu ermöglichen und den Arbeitsalltag für die Angehörigen der Gesundheitsberufe barrierefrei zu gestalten, wird es nötig sein, Lösungsstrategien auf mehreren Ebenen zu verankern.

Projekt "Menschenbilder in der Medizin - The Conception of the Human Being in Medicine: Exploring Boundaries between Traditional Chinese and Western Medicine"

Interdisziplinäre Tagung von rund je zehn Wissenschaftler aus Taiwan und Österreich aus den Feldern Philosophie, Theologie, medizinischer Ethnologie, Medizin, Traditioneller Chinesischer Medizin, Politikwissenschaft und Geschichte zum Thema "Menschenbilder in der Medizin".

Laufzeit: September 2011

Projektleitung und Koordination: Sigrid Müller, Lukas Kaelin

Kooperationspartner: Prof. Hen-hong Chang

Finanzierung: Gefördert durch den FWF und NSC

Interdisziplinäre Tagung von rund je zehn Wissenschaftler aus Taiwan und Österreich aus den Feldern Philosophie, Theologie, medizinischer Ethnologie, Medizin, Traditioneller Chinesischer Medizin, Politikwissenschaft und Geschichte zum Thema "Menschenbilder in der Medizin".

Das “Joint Seminar” geht der Frage nach den anthropologischen Hintergründen medizinischer Zugänge zur Analyse und Behandlung von Krankheiten nach. Angesichts der unterschiedlichen Verständnisse von Krankheit stellt sich die Frage nach dem Menschenbild, welches implizit in den verschiedenen medizinischen Zugängen (vor allem der „westlichen“ Medizin gegenüber der traditionellen chinesischen Medizin) zugrunde liegt.

Schlüsselfragen für das Seminar sind: Was sind die grundlegenden Menschenbilder in der medizinischen Theorie und Praxis? Sind die anthropologischen Annahmen verschiedener medizinischer Ansätze kompatibel?

Diese Fragen werden in einem interdisziplinären und interkulturellen Kontext mit Wissenschaftler aus der Medizin, der medizinischen Anthropologie, den Sozialwissenschaften, Philosophie und Theologie diskutiert. Das anvisierte Ziel des Seminars ist es, die Menschenbilder der Medizin explizit zu machen, auf ihre Kompatibilität zu prüfen und die Möglichkeit kombinierter medizinischer Zugänge in der therapeutischen Praxis zu erforschen.


Publikation: Kaelin, Lukas; Körtner, Ulrich H.J.; Lin, Ya-Ping ; Liu Michael Shiyugn/ Müller, Sigrid; Tsai, Yao-Ming (Hrsg). The Conception of the Human Person in Medicine: Exploring Boundaries between Traditional Chinese and Western Medicine. Verlag Österreich 2013. Schriftenreihe Ethik und Recht in der Medizin, Band 9.

Projekt "Kinderschutz: Medialer Mythos, politische Antworten und die Praxis der Kinderschutzgruppen Eine explorative Studie zur Arbeit von Kinderschutzgruppen"

Laufzeit: 1 Jahr
Projektentwurf: Maria Kletecka-Pulker, Julia Inthorn
Forschungsbereiche: Medizinsoziologie, Medizinrecht, Medizinethik

Ausgangslage:
Kinder sind, um sich optimal entwickeln zu können, auf unseren besonderen Schutz und unsere Hilfe angewiesen. Besonders Kinder, die unter schwierigen Rahmenbedingungen heranwachsen, bedürfen dieses Schutzes, der in einzelnen Fällen nicht durch die Familie sichergestellt werden kann. Vor allem, wenn sie Opfer von Gewalt werden, sind Kinder darauf angewiesen, dass die Gesellschaft diese Schutzfunktion übernimmt.
Kinderschutzgruppen werden tätig, um Kindern, de Opfer von Gewalt wurden, Hilfe und Schutz angedeihen zu lassen. Sie übernehmen dabei als eine Expertengruppe innerhalb eines Krankenhauses eine Schnittstellenfunktion zwischen medizinischem Personal, das einen Verdacht auf Missbrauch bei einem Kind hat, Sozialarbeit, Jugendämtern und anderen Institutionen. Die in den Kinderschutzgruppen aufscheinenden alltäglichen Formen der Gewalt gegen Kinder zeigen die relevanten und gesellschaftlich brisanten Problemfelder von Gewalt an Kindern. Die hier geleistete Arbeit, das angesammelte Expertenwissen und Expertise im Umgang mit Gewalt an Kindern sowie die Sachlage hinsichtlich der Formen von Gewalt und Missbrauch sind Gegenstand der in zwei Teilprojekte unterteilten explorativen Studie.

Teilprojekt I: Entscheidungsstrukturen von Kinderschutzgruppen

Laufzeit: Februar 2009 – Juli 2010
Projektleitung und Koordination: Maria Kletečka-Pulker, Julia Inthorn
Projektmitarbeit: Katharina Gangl, Silke Huber, Sabine Parrag
Forschungsbereiche: Medizinsoziologie, Medizinrecht, Medizinethik
Finanzierung: Institutsinterne Finanzierung

 

Zielsetzung:
Ziel des ersten Teilprojekts ist es, den Arbeitsalltag verschiedener Kinderschutzgruppe zu erfassen und darzustellen. Angestrebt wird ein besseres Verständnis der Arbeit der Kinderschutzgruppen hinsichtlich ihrer Expertenstruktur, der Zusammenarbeit mit dem extra- und intramuralen Bereich und der Erfahrungen in der Bearbeitung von Fällen zu erlangen.

Projektverlauf:
Im Verlauf dieses Teilprojekts werden Beobachtungsprotokolle in den Sitzungen verschiedener Kinderschutzgruppen erstellt. Hierdurch sollen der besondere Charakter der Interdisziplinarität der Kinderschutzgruppen und die Struktur des Zusammenwirkens von verschiedenen Fachrichtungen (Medizin, Pflege, Psychologie, Soziale Arbeit) erhoben und der Mehrwert der Zusammenarbeit in einer Expertengruppe analysiert werden. Im Vordergrund steht die Analyse von Prozessen der Entscheidungsfindung in diesem multiprofessionellen Kontext.


Teilprojekt II: Gebündeltes Wissen gegen Gewalt: Die Arbeit von Kinderschutzgruppen

Laufzeit: November 2009 – Dezember 2010
Projektleitung und Koordination: Maria Kletečka-Pulker, Julia Inthorn
Kooperationspartner und Projektleitung: Prof. Friedrich Horak, AKH Wien
Projektmitarbeit: Katharina Gangl, Imre Bárd
Forschungsbereiche: Medizinsoziologie, Medizinrecht, Medizinethik
Finanzierung: Gefördert durch den Wiener Krankenanstaltenverbund

Zielsetzung:
Ziel des zweiten Teilprojekts ist die systematische Auswertung der verschiedenen in Kinderschutzgruppen aufscheinenden Formen von Gewalt an Hand der Falldokumentationen. Darüber hinaus sollen die mit den Fällen verbundenen familiären Problemkonstellationen aufgezeigt und die durch die Kinderschutzgruppen entwickelten Routinen zur Bearbeitung dieser Fälle abgebildet werden.

Projektverlauf:
Die in Kinderschutzgruppen ausgewählter Spitäler besprochenen Verdachtsfälle werden einer systematischen quantitativen Analyse unterzogen. Mittels statistischer Auswertung von Falldokumentationen werden Informationen aus den Fallakten hinsichtlich der Fallbeschreibung, Verfahrenswege und Expertenwissen typologisiert und die darin sichtbaren Dimensionen herausgestellt. Die aufscheinenden Formen von Gewalt, dazugehörigen medizinischen Befunde und die damit verbundenen Entscheidungen hinsichtlich Meldung und Anzeige werden analysiert. Darüber hinaus wird gefragt, welche Personen in den Prozess eingebunden waren, welche Rolle standardisierte Formulare in diesem Prozess spielen und welche Formen von best practice im Umgang mit dem Problem sich auf Grund des Erfahrungswissens der Kinderschutzgruppe herausbilden konnten. Ein besonderer Schwerpunkt soll hierbei auf dem Verhältnis von kommunikativen und kontrollierenden Verfahren liegen.

Projekt "Erfahrungen von Asylwerbern mit der Gesundheitsversorgung in Österreich: Forschungsprojekt von Studierenden der Universität Wien im Rahmen der Lehrveranstaltung Migration und Gesundheit"

Laufzeit: April 2010-September 2010
Projekt- und Lehrveranstaltungsleitung: Mag. M. Schöpf SJ, Dr. J. Inthorn
Projektziele (Lehre): Ermöglichen von Felderfahrung und Aufarbeitung einer Exkursion, Weiterentwicklung der forschungsnahen Lehre
Projektziele (Forschung): Gesundheit und seine Bezüge in der Lebenswelt von Asylwerbern
Forschungsbereiche: Migrationsforschung, Public Health Forschung

Projektbeschreibung:
Das Thema Migration und Gesundheit soll mit Blick auf verschiedene Migrantengruppen in Österreich durch Studierende konturiert und die verschiedenen Aspekte des Themas herausgearbeitet werden. Dies geschieht im Rahmen eines qualitativen Forschungsprojektes, das von Studierenden entwickelt und im Rahmen einer Exkursion durchgeführt wurde. Inhaltliche Schwerpunkte waren ein Einblick in die Gesundheitsversorgung von Asylwerbern, das subjektive Erleben der Gesundheitsversorgung dieser Gruppe, migrationsbezogene Gesundheitsprobleme und interkulturelle Perspektiven auf Gesundheit.

Abschlussbericht: "Asyl und Gesundheit. Eine qualitativ-explorative durch Studierende der Universität Wien"

Projekt "Detention of vulnerable Asylum Seekers (DEVAS)"

Kooperationspartner im Projekt Detention of vulnerable Asylum Seekers (DEVAS)

Laufzeit: November 2008-April 2010
Förderung: Europäische Kommisssion
Projektkoordination: Jesuit Refugee Service Europe in Kooperation mit Institutionen aus 23 EU-Mitgliedsstaaten
Forschungsbereiche: Gesundheitssoziologie, Methodenentwicklung

Projekt "Gesundheit und Gerechtigkeit: ein interkultureller Vergleich zwischen Österreich und den Philippinen"

Laufzeit: 2008-2009
Auftraggeber/Förderer: Universitätsinterne Förderung (Universität Wien und Ateneo de Manila University), Mittel der DFG
Beteiligte Institutionen: Institut für Ethik und Recht in der Medizin, Universität Wien (Julia Inthorn), Department of Philosophy, Ateneo de Manila University (Lukas Kaelin), Hochschule für Philosophie, München (Michael Reder)
Forschungsbereiche: Medizinethik, Sozialethik, interkulturelle Philosophie

Ausgangspunkt:
Beauchamp und Childress nennen Gerechtigkeit als eins der vier zentralen bioethischen Prinzipien. Nicht nur im bioethischen Diskurs sondern auch in verschiedenen internationalen Dokumenten wie beispeisweise in der Unesco Deklaration hat Gerechtigkeit als leitender Wert seinen Niederschlag gefunden. Dabei werden sowohl Gerechtigkeit als auch Gesundheit in unterschiedlichen Kontexten unterschiedlich verstanden und führen verschiedene ökonomische wie auch kulturelle Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene zu unterschiedlichen Fragen der Gestaltung eines Gesundheitswesens, den Möglichkeiten der Gesunderhaltung einer Bevölkerung und der Verteilung knapper Ressourcen innerhalb des Gesundheitssystems.

Ziel:
In einem interkulturellen Vergleich zwischen Österreich und den Philippinen wird der Frage nach Gesundheit und Gerechtigkeit sowohl auf theoretisch-analytischer Ebene als auch auf der Ebene des politischen Diskurses nachgegangen. Hierzu erfolgt ein Austausch zwischen dem Department for Philosophy der Ateneo de Manila University, der Hochschule für Philosophie und dem IERM. Verschiedene Gerechtigkeitsbegriffe werden hinsichtlich ihrer interkulturellen Übertragbarkeit untersucht und in konkreten Feldern des Gesundheitswesens (Allokation, Generika-Gesetzgebung, Organhandel, Alternative Heilmethoden, Umweltbedingungen für Gesundheit) nach der Relevanz und möglichen Strategien der Umsetzung von Gerechtigkeit als Prinzip gefragt.

Publikation: Inthorn, Julia; Kaelin, Lukas; Reder, Michael. Gesundheit und Gerechtigkeit. Ein interkultureller Vergleich zwischen Österreich und den Philippinen. Springer 2010. Schriftenreihe Ethik und Recht in der Medizin, Band 4.

Projekt "Studie über die rechtlichen, ethischen und faktischen Erfahrungen nach In-Kraft-Treten des Patientenverfügungs-Gesetzes (PatVG)"

Projektleitung und KoordinationUlrich KörtnerMaria Kletečka-Pulker, Julia Inthorn

Wissenschaftliche Projektmitarbeit: Nora Hangel, Tobias Körtner, Carola Neumann

Laufzeit: 1.12.2006 – 1.12.2009

Auftraggeber: Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend

Forschungsschwerpunkt: Medizinsoziologie, Medizinrecht, Medizinethik

Ausgangspunkt:

Schon vor In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes hat die Patientenverfügung sowohl rechtlich als auch ethisch eine große Rolle im medizinischen Alltag gespielt. Da es keine klaren rechtlichen Vorgaben gab, insbesondere welche formellen und inhaltlichen Standards eine Patientenverfügung genügen muss, gab es zahlreiche ethische und juristische Diskussionen.

Seit 1.6.2006 gibt es nun erstmals das Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG), das die Voraussetzungen und die Wirksamkeit von Patientenverfügungen regelt. Aufbauend auf unsere bisherige wissenschaftliche Tätigkeit zum Thema Patientenverfügung, wird im Rahmen dieser Studie die Umsetzung des Patientenverfügungs-Gesetzes aus rechtlicher, ethischer als auch faktischer Sicht untersucht.

Projektziele:

  • Funktion der Patientenverfügung aus der Perspektive der Patienten
  • Praktische Bedeutung von Patientenverfügungen im ärztlichen Alltag
  • Identifikation und Beschreibung allfälliger Probleme bei der Anwendung des PatVG
  • Ethische und rechtliche Reflexionen der Erfahrungen mit der Patientenverfügung  

Projektverlauf:

Das Projekt beleuchtet die Auswirkungen des PatVG von unterschiedlichen Seiten in unterschiedlichen Kontexten. In der ersten Phase wird untersucht, welche Funktion die Patientenverfügung für errichtende Personen hat. Dabei geht es um den Ablauf des Verfahrens, die jeweilige Perspektive der beteiligten Personen und insbesondere Erwartungen und Befürchtungen, die in der Phase des Abfassens von allen Seiten artikuliert werden.

In der zweiten Phase werden die unterschiedlichen Berufsgruppen zu Ihren Erfahrungen mit Patientenverfügungen im medizinischen Alltag befragt. Wie wird die Patientenverfügung in der klinischen Praxis aufgenommen und umgesetzt?

In der dritten Phase wird eine repräsentative bundesweite Erhebung zur Verbreitung der Patientenverfügung durchgeführt. Parallel werden der ethische und rechtliche Diskurs sowie die Entwicklung der Rechtsprechung analysiert.

Abschließend werden die Ergebnisse der ethischen, rechtlichen und deskriptiven Ebene aufeinander bezogen und diskutiert. Die Ergebnisse werden in geeignete Form publiziert und der Fachwelt präsentiert. Zudem werden die Ergebnisse der Untersuchungen in Bezug auf die für eine Gesetzesnovellierung relevanten Fragerichtungen ausgewertet.

Methode:

Wir arbeiten mit Methoden aus der empirischen Sozialforschung, der Rechts- und Geisteswissenschaften.
Mit Hilfe der Teilnehmenden Beobachtung, wird die Patientensicht auf die Errichtungsphase erhoben und auf der Basis der Grounded Theory ausgewertet. Mit Personen, die mit der Patientenverfügung in Berufsalltag zu tun haben, werden Leitfaden-gestützte Experteninterviews geführt. Diese  werden mit Telefoninterviews ergänzt, um einen möglichst breite Kontextualisierung zu erreichen. Die Ergebnisse werden in Reflexion mit WissenschafterInnen aus unterschiedlichen Disziplinen wie Rechts- Geistes- Gesundheitswissenschaften analysiert und dokumentiert.

Die Kombination der Methoden ermöglicht ein besseres Verständnis der Fragestellungen, die sich aus dem Kontext der unterschiedlichen Disziplinen (Recht, Medizin, Ethik, Sozialwissenschaft) ergibt.

Publikationen/Presse:

  • Artikel PatVG iFamZ Mai/2008
  • Julia Inthorn: Wünsche und Befürchtungen von Patienten bei der Errichtung von Patientenverfügungen. Ergebnisse einer Studie zum Patientenverfügungs-Gesetz in Österreich, Bull. Soc. Sci. Med. 3/2008, 429-440.
  • Maria Kletecka-Pulker: Grundzüge und Zielsetzungen des Patientenverfügungs-Gesetzes, Bull. Soc. Sci. Med. 3/2008, 289-297.
  • Ulrich H.J. Körtner: Patientenverfügungen in Österreich - ethische Diskussionslage, Bull. Soc. Sci. Med. 3/2008, 279-287.
  • Ulrich H.J. Körtner: Autonomie am Lebensende - Studie zum Patientenverfügungs-Gesetz
  • Zusammenfassung der PatVG-Studie
  • Pressemeldungen unter sience.orf.at, dieuniversitaet-online.at, pr-inside.com, kathweb.de, kurier.at, evang.at

Materialien:

  • Pressetext Mai 2008 PatVG Studie
  • Country Reports on Advance Directives
  • Advance Directives in Austria 08/2008
  • Patientenverfügung und Selbstbestimmung - Leitfaden für ÄrztInnen zur Erstellung einer Patientenverfügung
  • Checkliste Patientenverfügung

Publikation: Körtner, Ulrich H.J.; Kopetzki, Christian; Kletecka-Pulker, Maria (Hrsg.), Das österreichische Patientenverfügungsgesetz - Ethische und rechtliche Aspekte, Springer 2007. Schriftenreihe Ethik und Recht in der Medizin, Band 1

Den Endbericht zum Projekt finden Sie hier.

Projekt "Ökonomischer Aufwand aufgrund von Sprachbarrieren bei der medizinischen Versorgung von MigrantInnen"

Laufzeit: 12 Monate

Projektleitung: Carina Hauser, MA

Ausgangslage:

Sprachbarrieren stellen für MigrantInnen oft ein Problem dar. Besonders gut zeigt sich das anhand der Zahlen der Kinder im Kindergartenalter (zwischen 4 ½ und 5 ½ Jahren), die zusätzlich Sprachförderung benötigen. Zum Beispiel sind 82% der türkischen Kinder und etwa 50% der Kinder aus Serbien, Bosnien und Kroatien, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, von einer notwendigen zusätzlichen Sprachförderung betroffen.[1]

Der Umstand, dass Kinder mit Migrationshintergrund besondere Förderung benötigen, führt zur Schlussfolgerung, dass deren Eltern genauso geringe oder oftmals geringere Deutschkenntnisse haben. Das wird auch in alltäglichen Situationen ersichtlich, in denen Kinder für ihre Eltern übersetzen. Sprachbarrieren betreffen unter anderem auch den Bereich der medizinischen Versorgung. Laut Erfahrungsberichten von ÄrztInnen, erschweren Sprachbarrieren die medizinische Versorgung von nicht-deutschsprachigen PatientInnen beachtlich.

 

Forschungsfrage und Zielsetzung:

In der Studie wird der Frage nachgegangen, wie häufig MigrantInnen mit Erstsprache Türkisch und BKS (Bosnisch-Kroatisch-Serbisch) einen Arzt aufsuchen müssen, bis klar ist, um welche Krankheit es sich bei den Beschwerden handelt und wie die weitere Behandlung verläuft. Ziel der Studie ist somit, den Aufwand durch Sprachbarrieren bei der medizinischen Versorgung von MigrantInnen zu erheben.

 

Sprache als Barriere im Gesundheitswesen:

Im geplanten 2-jährigen Pilotprojekt „Videodolmetschen im Gesundheitsbereich“ wird auf den Ergebnissen der vorliegenden Studie aufgebaut und es wird untersucht, inwieweit Videodolmetschen einen praktikablen Lösungsansatz zur Überwindung von Sprachbarrieren darstellt.


[1] Vgl. Statistik Austria, Migration & Integration 2012, S.42